Ab dem 1. Juli ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Für laufende Leistungsempfänger ändert sich zunächst nichts: Bestehende Bescheide bleiben gültig, die Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter.

Die inhaltlichen Änderungen sind jedoch spürbar. Wer Termine im Jobcenter unentschuldigt versäumt, Stellenangebote ignoriert oder eine Fördermaßnahme abbricht, muss schneller mit Leistungskürzungen rechnen – im Extremfall kann die Leistung vollständig gestrichen werden. Außerdem gilt: Grundsätzlich muss jede zumutbare Arbeit angenommen werden, auch unterhalb der eigenen Qualifikation. Weiterbildungen sind weiterhin möglich, haben aber keinen Vorrang mehr vor einer schnellen Vermittlung.

Besonders einschneidend ist die neue Wohnkostenregelung. Bisher übernahm der Staat die Miete im ersten Jahr vollständig. Künftig wird die Angemessenheit sofort geprüft; übernommen wird nur noch das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Wer darüber liegt, muss die Differenz selbst tragen oder umziehen. Sozialverbände wie der VdK warnen deshalb vor steigender Obdachlosigkeit.