Die Deutsche Bahn zieht vor Gericht: Ihre Infrastrukturtochter DB InfraGo – zuständig für das Schienennetz – strebt ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur an.
Die Behörde hatte am 17. Juli entschieden, dass die DB InfraGo auf stark ausgelasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber abgeben muss. Die sogenannte Wettbewerbsklausel gilt dabei nur für Anbieter, die eine Verbindung mindestens viermal täglich im Zwei-Stunden-Takt anbieten. Hintergrund ist eine Beschwerde des italienischen Bahnunternehmens Italo, das ab April 2028 in den deutschen Markt einsteigen will. Die Bahn argumentiert, der Beschluss mache die Trassenvergabe deutlich komplizierter und erhöhe die Zahl der Konflikte – denn Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich ohnehin dasselbe Netz. Die Bundesnetzagentur zeigte sich von der Klage nicht überrascht und verwies darauf, dass die DB im Schienenpersonenfernverkehr einen Marktanteil von rund 93 Prozent hält.
DB InfraGo klagt gegen Pflicht, Konkurrenten mehr Trassenkapazität zu geben
Warum das wichtig ist
Setzt sich die Netzagentur durch, könnten Wettbewerber wie Italo oder Flix ab 2028 mehr Verbindungen anbieten – was laut Behörde zu mehr Auswahl und günstigeren Preisen für Bahnreisende führen soll.