Seit dem 1. Juli ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld – nach rund dreieinhalb Jahren und Gesamtkosten von knapp 93,9 Milliarden Euro. Bundesweit beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen diese Leistung, in Hessen sind es knapp 400.000.

Die Regeln werden spürbar strenger. Wer ohne ausreichende Begründung einen zweiten Termin beim Jobcenter versäumt, riskiert eine Leistungskürzung von 30 Prozent. Die bisherige einjährige Schonfrist beim Vermögen fällt weg: Das Jobcenter prüft Ersparnisse ab dem ersten Tag. Bei wiederholter Verweigerung zumutbarer Arbeit droht sogar der vollständige Wegfall der Zahlungen. Der Sozialverband VdK hält diese Totalsanktionen für verfassungswidrig und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das die Hürden dafür sehr hoch ansetzt. Die Bundesregierung sieht die Neuregelung dagegen als verfassungskonform.

Gleichzeitig läuft im Bundesarbeitsministerium bereits die Neuberechnung der Regelsätze für 2026. Der aktuelle Satz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro monatlich. Politiker der Union fordern eine Absenkung; Sozialverbände warnen, die Sätze seien schon jetzt zu niedrig.