Wer sein Vorstellungsgespräch absichtlich gegen die Wand fährt, riskiert ab 1. Juli eine deutlich härtere Strafe: Das Jobcenter kann die Regelleistung sofort um 30 Prozent für bis zu drei Monate kürzen. Bisher lag die Kürzung bei einer ersten Pflichtverletzung regelmäßig bei zehn Prozent.
Grundlage ist die von Union und SPD beschlossene Reform der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu ihre Fachlichen Weisungen aktualisiert und nennt nun konkrete Beispiele: Wer stark ungepflegt oder alkoholisiert zum Gespräch erscheint und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen wird, begeht demnach eine Pflichtverletzung. Auch gezielt schlampige Kleidung oder offensichtliches Desinteresse können als bewusste Vereitelung einer Einstellung gewertet werden – das bestätigte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bereits 2013.
Einen vollständigen Leistungsentzug schließt das Bundesverfassungsgericht seit seinem Urteil von 2019 aus, weil das menschenwürdige Existenzminimum gesichert bleiben muss. Außerdem gilt: Jobcenter müssen jede Sanktion im Einzelfall rechtlich sauber begründen – pauschale Kürzungen halten vor Gericht nicht stand.
Bürgergeld: Ab Juli drohen 30 Prozent Kürzung bei sabotierten Bewerbungen
Warum das wichtig ist
Wer Bürgergeld bezieht, kann bei einem als sabotiert gewerteten Bewerbungsgespräch künftig sofort rund 180 Euro weniger pro Monat erhalten – statt der bisherigen rund 60 Euro Abzug bei einer Erstpflichtverletzung.