Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft, ob Kaskoversicherungen für überhöhte Werkstattkosten nach einem Unfall aufkommen müssen. Der 4. Senat verhandelt den Fall unter dem Aktenzeichen IV ZR 235/25; ob noch am selben Tag ein Urteil fällt, ist offen.
Hintergrund ist das sogenannte Werkstattrisiko – also die Frage, wer zahlt, wenn eine Werkstatt Reparaturen zu teuer, fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt abrechnet. Im Haftpflichtrecht ist das bereits geklärt: Dort trägt der Unfallverursacher dieses Risiko, nicht das Unfallopfer. Ein BGH-Urteil von 2024 bestätigte das ausdrücklich. Für die Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, gilt diese Regel bisher nicht eindeutig.
Auslöser des Verfahrens ist eine Klage gegen die HUK24, Online-Tochter der HUK-Coburg. Die Versicherung zahlte nach einem Unfall im Jahr 2020 die Reparaturrechnung – behielt aber zusätzlich zum vereinbarten Selbstbehalt rund 390 Euro ein, mit der Begründung, die Werkstatt habe nicht notwendige Positionen berechnet. Die betroffene Frau verlor in beiden Vorinstanzen und zog nun vor den BGH.
BGH verhandelt: Wer zahlt überhöhte Werkstattkosten bei Kaskoversicherung?
Warum das wichtig ist
Wer eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung hat, könnte künftig bei strittigen Werkstattrechnungen bessergestellt sein – oder weiterhin selbst für fragliche Positionen haften.