Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge für rechtswidrig erklärt (Az. XI ZR 83/25). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Bausparkasse LBS Hessen-Thüringen. Die Bank verlangte von ihren Kunden zwei separate Gebühren: ein älteres Jahresentgelt von 15 Euro sowie seit Anfang 2022 ein zusätzliches Vertragsentgelt von 24 Euro jährlich.

Der XI. Zivilsenat stufte beide Klauseln als sogenannte Preisnebenabreden ein – also Regelungen, die nicht den Hauptpreis betreffen und deshalb einer rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Diese bestanden sie nicht: Die Gebühren deckten Verwaltungskosten, die überwiegend im Interesse der Bank anfallen, und benachteiligten Kunden damit unangemessen. In Deutschland existieren rund 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge, die meisten davon als geförderte Bausparverträge.

Verbraucherschützer sehen durch das Urteil grundsätzlich Rückzahlungsansprüche entstehen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband könnten Betroffene zu Unrecht gezahlte Entgelte rückwirkend für mindestens drei Jahre zurückfordern.