Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge für rechtswidrig erklärt (Az. XI ZR 83/25). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Bausparkasse LBS Hessen-Thüringen. Die Bank verlangte von ihren Kunden zwei separate Gebühren: ein älteres Jahresentgelt von 15 Euro sowie seit Anfang 2022 ein zusätzliches Vertragsentgelt von 24 Euro jährlich.
Der XI. Zivilsenat stufte beide Klauseln als sogenannte Preisnebenabreden ein – also Regelungen, die nicht den Hauptpreis betreffen und deshalb einer rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Diese bestanden sie nicht: Die Gebühren deckten Verwaltungskosten, die überwiegend im Interesse der Bank anfallen, und benachteiligten Kunden damit unangemessen. In Deutschland existieren rund 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge, die meisten davon als geförderte Bausparverträge.
Verbraucherschützer sehen durch das Urteil grundsätzlich Rückzahlungsansprüche entstehen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband könnten Betroffene zu Unrecht gezahlte Entgelte rückwirkend für mindestens drei Jahre zurückfordern.
BGH erklärt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unzulässig
Warum das wichtig ist
Wer einen Riester-Bausparvertrag mit solchen Gebührenklauseln hat, kann sich an seine Verbraucherzentrale wenden – und möglicherweise bis zu 117 Euro (drei Jahre × 39 Euro) zurückfordern.