Rentner mit zusätzlichen Einkünften neben der gesetzlichen Rente können durch den Altersentlastungsbetrag ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Dieser Freibetrag gilt für Einkünfte wie Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden oder Nebenjobs und kann zu Steuerersparnissen von mehr als 600 Euro pro Jahr führen. Der Altersentlastungsbetrag steht allen Steuerpflichtigen ab dem 64. Lebensjahr zu und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn die entsprechenden Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Geburtsjahr ab und beträgt maximal 1.900 Euro jährlich. Wichtig ist, dass nur bestimmte Einkunftsarten begünstigt sind – die gesetzliche Rente selbst fällt nicht unter den Altersentlastungsbetrag. Auch private Renten und Pensionen sind ausgeschlossen. Wer den Freibetrag optimal nutzen möchte, sollte seine verschiedenen Einkommensquellen im Alter strategisch planen und alle relevanten Einkünfte vollständig in der Steuererklärung angeben.