Riester-Sparer sollten genau hinschauen, was ihnen bei der Auszahlung berechnet wird. Die Verbraucherzentrale warnt vor teuren Produkten im Riester-Bereich – und kritisiert, dass im Vertrieb oft verkauft werde, was Provision bringe, statt was Sparern nütze.
Konkret prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband Sammelklagen gegen mehrere Sparkassen. Der Vorwurf: Beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlphase haben Sparkassen Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten erhoben, die mehr als 1.000 Euro betragen können. Betroffene erhalten dadurch weniger Rente als erwartet. Der Bundesgerichtshof erklärte 2023 eine entsprechende Klausel wegen mangelnder Transparenz für unwirksam.
Die Riester-Rente selbst läuft aus: Ab Januar ersetzt das sogenannte Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Sparmodell mit Zugang zu Aktien und ETFs – die bisherige Förderrente. Wer einen laufenden Riester-Vertrag bei einer Sparkasse hat und bereits Auszahlungen erhält oder kurz davor steht, kann seine Erfahrungen unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente melden.
Verbraucherzentrale warnt vor Kosten bei Riester-Verträgen
Warum das wichtig ist
Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse hat und in die Rentenphase wechselt, sollte prüfen, ob ihm Kosten von über 1.000 Euro berechnet wurden – diese könnten rückforderbar sein.