Nach einem gerichtlichen Vergleich im Juli 2025 eskaliert der Streit um die Zinswerbung von Trade Republic. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wirft dem Neobroker vor, betroffenen Kunden entgangene Zinsen nicht rückwirkend zu erstatten – obwohl das Unternehmen sich im Vergleich zur Unterlassung der beanstandeten Werbung verpflichtet hatte und eine Vertragsstrafe von 5.500 Euro zahlte.
Der Kern des Problems: Wer bei Trade Republic Zinsen auf sein Guthaben erhalten möchte, muss die Funktion zunächst aktiv in der App einschalten. Laut Verbraucherzentrale war dieser Schritt in der Werbung nicht klar genug kommuniziert. Kunden, die deshalb nie aktivierten, gehen nun leer aus. In einem dokumentierten Fall teilte Trade Republic einem Kunden schriftlich mit, dass vor dem Aktivierungsdatum keine rückwirkende Zinsgutschrift möglich sei. Verbraucherschützer Niels Nauhauser empfiehlt Betroffenen, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Trade Republic hingegen bezeichnet die Darstellung der Verbraucherzentrale als irreführend.
Trade Republic verweigert Kunden Zinsnachzahlung nach Vergleich
Warum das wichtig ist
Wer bei Trade Republic Zinsen bezieht, sollte in der App prüfen, ob die Zinsfunktion tatsächlich aktiviert ist – andernfalls werden aktuell 2,5 Prozent Zinsen nicht gutgeschrieben.