Am 1. Dezember 2026 erhalten Schweizer Rentnerinnen und Rentner erstmals eine 13. AHV-Auszahlung. Die AHV – die Alters- und Hinterlassenenversicherung – ist die staatliche Säule des Schweizer Rentensystems, das wie das deutsche auf drei Säulen aufbaut. Das Volk hatte die Zusatzrente im März 2024 per Volksabstimmung beschlossen: 58,2 Prozent stimmten dafür.

Die Auszahlung entspricht einem Zwölftel der regulären Monatsrente, allerdings ohne Zuschläge etwa für Kindererziehung – sie fällt damit niedriger aus als eine normale Rentenrate. Das Problem: Die Finanzierung steht noch nicht fest. Laut dem Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen kostet die Maßnahme zunächst vier Milliarden Franken, umgerechnet rund 4,3 Milliarden Euro, pro Jahr. Am 29. November soll das Schweizer Volk in einer weiteren Abstimmung darüber entscheiden, wie das Geld aufgebracht wird.

Sowohl die Schweiz als auch Deutschland stehen damit vor ähnlichen Grundproblemen: Wie lassen sich Rentenleistungen dauerhaft finanzieren? In Deutschland läuft parallel eine Rentenreform, bei der ebenfalls ein kapitalgedecktes Element in die erste Säule eingeführt werden soll.