Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die ab dem 1. Januar 2027 gilt und ab 2028 ihre volle Wirkung entfaltet – mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für kleine und mittlere Einkommen: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt voraussichtlich in zwei Stufen von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Der Arbeitnehmerpauschbetrag – eine Pauschale für berufsbedingte Ausgaben – wächst um 200 Euro auf 1.430 Euro.

Besonders Familien mit Kindern profitieren: Das Kindergeld steigt schrittweise von 259 auf 272 Euro pro Monat und Kind, der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro spart ab 2028 mehr als 600 Euro jährlich.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig erst ab 70.600 statt bisher 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen; der Steuertarif zwischen 17.800 und 70.600 Euro wird leicht abgeflacht.

Zur Gegenfinanzierung wird die sogenannte Reichensteuer verschärft: Ab 250.000 Euro gelten 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein neuer Höchstsatz von 47 Prozent. Außerdem sinkt der Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent, und der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent.

Ebenfalls beschlossen: Die Empfehlungen der Rentenkommission sollen noch 2025 per Gesetz umgesetzt werden.