Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro gilt grundsätzlich für alle Haushalte in Deutschland – doch bestimmte Rentner können sich davon befreien lassen. Eine Befreiung ist möglich, wenn du als Rentner bestimmte Sozialleistungen erhältst oder dein Einkommen unter festgelegten Grenzen liegt.

Berechtigt zur Befreiung sind Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen oder deren Rente so niedrig ist, dass sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Auch wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld erhält, kann einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Befreiung muss schriftlich beim zuständigen Beitragsservice beantragt werden – sie erfolgt nicht automatisch.

Wichtig: Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Ändert sich die finanzielle Situation, muss der Rundfunkbeitrag wieder gezahlt werden. Der Antrag sollte zeitnah gestellt werden, da eine rückwirkende Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich ist.