Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. In einer Modellrechnung könnte sie binnen rund zehn Jahren auf 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Das Prinzip dahinter: Ein zusätzliches Lebensjahr wird im Verhältnis zwei zu eins aufgeteilt – acht Monate mehr Arbeitszeit, vier Monate längere Rentenbezugsdauer. Gleichzeitig empfiehlt die Kommission, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu streichen und das Mindestalter für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Besonders betroffen wären die Jahrgänge 1960 bis 1969.
Konkret heißt das für den Jahrgang 1968: Wer mit 65 Jahren in Rente geht, müsste bei wegfallender Abschlagsfreiheit 7,2 Prozent Abzug hinnehmen. Bei 45 Entgeltpunkten und dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro pro Punkt ergibt das rund 138 Euro weniger Bruttorente im Monat. Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht.
Rentenkommission schlägt Regelaltersgrenze von 67,5 Jahren vor
Warum das wichtig ist
Wer zwischen 1960 und 1969 geboren ist, sollte prüfen, ob die eigene Rentenplanung noch aufgeht – denn ein Rentenbeginn mit 65 könnte künftig bis zu 138 Euro monatlich weniger bedeuten.