Die Rentenkommission erteilt Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eine klare Absage: Beamte sollen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bas hatte die Forderung im Mai 2024 öffentlich erhoben und kurz vor Veröffentlichung des Abschlussberichts noch einmal bekräftigt.
Der Grund für die Ablehnung liegt vor allem bei den Kosten. Verfassungsrechtlich dürfen Beamte keine eigenen Rentenbeiträge zahlen – der Staat müsste sie vollständig übernehmen oder die Besoldung entsprechend anheben. Gleichzeitig müssten Bund und Länder über Jahrzehnte sowohl laufende Pensionen als auch neue Rentenbeiträge finanzieren. Eine nachhaltige Entlastung der Rentenkasse wäre laut Kommission deshalb nicht zu erwarten.
Dennoch empfehlen die Experten Einschnitte bei der Beamtenversorgung. Konkret sollen alle künftigen Rentenreformen – darunter ein mögliches Renteneintrittsalter über 67 Jahre und geringere Rentenanpassungen ab 2032 – wirkungsgleich auf Pensionen übertragen werden. Außerdem soll die sogenannte Wartezeit, also die Mindestdienstzeit im letzten Amt vor dem Ruhestand, von zwei auf fünf bis zehn Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge vollständig umzusetzen.
Rentenkommission lehnt Beamte in der Rentenkasse ab – aber kürzt Pensionen
Warum das wichtig ist
Beamte müssen langfristig mit niedrigeren Pensionen rechnen – wer kurz vor dem Ruhestand noch befördert wird, profitiert künftig deutlich weniger davon als bisher.