Die Alterssicherungskommission hat ihr 33-Punkte-Reformpaket an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Beamte werden darin nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen – trotz breiter öffentlicher Forderungen. Verfassungsrechtliche Hürden und komplexe Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern stehen dem entgegen.
Dennoch kommen Einschnitte. Seit dem Jahr 2000 sank das Rentenniveau um rund zehn Prozent, der maximale Pensionsanspruch dagegen nur um etwa fünf Prozent. Diese Lücke soll sich schließen: Künftige Rentenreformen – etwa ein steigendes Renteneintrittsalter oder ein verschärfter Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentenerhöhungen bremst – sollen gleichwertig auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, die sogenannte Wartezeit vor dem Ruhestand von zwei auf fünf bis zehn Jahre zu verlängern, damit kurzfristige Beförderungen die Pension weniger stark erhöhen.
Außerdem soll der Staat künftig deutlich weniger Menschen verbeamten – nur noch für hoheitliche Aufgaben wie Polizei oder Justiz. Lehrer wären besonders betroffen. Merz kündigte an, alle Empfehlungen vollständig umzusetzen.
Rentenkommission kürzt Pensionen – Beamte bleiben außen vor
Warum das wichtig ist
Wer heute verbeamtet ist, bleibt vorerst unter alten Regeln – neue Beamte und künftige Rentenreformen treffen jedoch beide Gruppen stärker als bisher.