Zum 1. Juli steigt die gesetzliche Rente im Schnitt um 4,24 Prozent. Für rund 100.000 Rentnerinnen und Rentner hat das einen unerwarteten Nebeneffekt: Die Erhöhung drückt sie erstmals über die Steuerfreigrenze – und damit in die Steuerpflicht.
Wer betroffen ist, hängt vom Grundfreibetrag ab. Alleinstehende Rentner bleiben bis zu 12.348 Euro Jahreseinkommen steuerfrei, Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 24.696 Euro. Dazu kommt: Im Jahr 2026 werden nur 84 Prozent der Renteneinkünfte tatsächlich zur Einkommensteuer herangezogen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Arztkosten lassen sich zusätzlich absetzen. Nach all diesen Abzügen landen viele Betroffene wieder unter der Freigrenze und zahlen am Ende keine Steuern. Minijobs bleiben grundsätzlich steuerfrei und müssen nicht in der Erklärung angegeben werden. Neu ab 2026: Mit der sogenannten Aktivrente können Rentner, die regulär arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte das Finanzamt, eine Lohnsteuerhilfestelle oder einen Steuerberater kontaktieren.
Rente steigt um 4,24 Prozent – 100.000 Rentner werden erstmals steuerpflichtig
Warum das wichtig ist
Wer als Rentner 2026 erstmals Post vom Finanzamt bekommt, muss nicht automatisch Steuern zahlen – nach Abzug von Freibetrag, 16-prozentigem Rentenabschlag und Versicherungsbeiträgen kann die tatsächliche Steuerlast auf null sinken.