Die Bundesregierung hebt die pauschale Lohnsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent an. Konkret bedeutet das: Beim maximalen Monatslohn von 603 Euro steigt die Steuerlast für Arbeitgeber von 12,06 auf 30,15 Euro. Bislang übernehmen Arbeitgeber diese Pauschsteuer laut Minijob-Zentrale meist vollständig – ob das so bleibt, ist offen.
Für die 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigten bleibt der Job weiterhin steuerfrei. Doch die Rentenkommission empfiehlt deutlich weitergehende Schritte: Minijobs sollen künftig nur noch für Schüler gelten, weil die Rentenansprüche zu gering seien und solche Jobs keine verlässliche Brücke in reguläre Beschäftigung bildeten. Monika Schnitzer, Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, bezeichnete Minijobs als „Sackgasse". Würden Minijobs vollständig sozialversicherungspflichtig, fiele das Nettogehalt von 603 auf rund 475 Euro.
Kanzler Friedrich Merz hat die Entscheidung über eine mögliche Abschaffung auf den Herbst vertagt. Damit bleibt offen, ob die Sonderregelung bestehen bleibt oder grundlegend reformiert wird.
Minijob-Reform: Arbeitgeber zahlen bald 30 Euro mehr Steuer pro Monat
Warum das wichtig ist
Reichen Arbeitgeber die höhere Pauschsteuer weiter, verlieren Minijobber bis zu 30,15 Euro netto pro Monat – bei einer hälftigen Aufteilung wären es 15,08 Euro weniger.