Die Bundesregierung hat ihre ursprünglichen Pläne zur Krankenkassen-Reform geändert. Der Bund wird entgegen früherer Ankündigungen nicht schrittweise die vollständigen Gesundheitskosten von Bürgergeld-Empfängern übernehmen. Diese Kosten bleiben damit weiterhin bei den gesetzlichen Krankenkassen und müssen über die Beiträge der Versicherten finanziert werden.

Ursprünglich sollte diese Maßnahme die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. Bürgergeld-Empfänger erhalten ihre Krankenversicherung über das Jobcenter, die Kosten dafür tragen jedoch die Krankenkassen. Diese refinanzieren sich über die Beiträge aller gesetzlich Versicherten.

Die gestrichene Reform bedeutet, dass die etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin indirekt für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Bezieher aufkommen. Die Krankenkassen müssen diese Ausgaben über ihre regulären Einnahmen decken, was sich auf die Beitragssätze auswirken kann.