Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen, der Papierbelege an der Kasse ab 2028 durch digitale Alternativen ersetzt – etwa per E-Mail oder QR-Code. Einen Papierbon gibt es dann nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Kunden müssen den digitalen Beleg nicht annehmen.

Hinter dem Schritt steckt mehr als Bürokratieabbau. In Deutschland existieren noch rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen – Systeme, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht erfasst werden. Das begünstigt Steuerhinterziehung. Deshalb müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro ab 2028 auf elektronische Kassensysteme umsteigen. Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr macht, bleibt ausgenommen. Weitere Ausnahmen – etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern – soll eine spätere Verordnung regeln.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) begründete den Schritt damit, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind." Das Gesetz setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union um.