Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, den steuerlichen Freibetrag für bestimmte Vereine drastisch zu kürzen. Laut einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll der bisherige Freibetrag von 5000 Euro auf eine Freigrenze von 1000 Euro sinken.

Der Unterschied ist entscheidend: Ein Freibetrag schützt nur den Betrag unterhalb der Grenze vor Steuern. Eine Freigrenze dagegen macht das gesamte Einkommen steuerpflichtig, sobald ein Verein mehr als 1000 Euro einnimmt. Betroffen wären vor allem Vereine mit wirtschaftlichen Interessen – darunter Wirtschaftsverbände, Profisportvereine und Vereine mit größeren Immobilienbeständen. Gemeinnützige Vereine wie kleine Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine bleiben dagegen weitgehend außen vor.

Bayern kritisiert die Pläne dennoch. Das bayerische Finanzministerium befürchtet, dass auch kleinere Vereine in die Steuerpflicht rutschen könnten, wenn sie bei Festen mit Bratwurst- und Getränkeverkauf Gewinne erzielen. Ob das tatsächlich zutrifft, hängt von der konkreten steuerlichen Einordnung der Einnahmen ab – und ist damit noch offen.