Der Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist vorerst gestoppt. Das Kanzleramt hält den Vorschlag für „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig", wie es aus Regierungskreisen heißt. Klingbeil hatte den Entwurf erst am Mittwoch zur Ressortabstimmung verschickt – dem Verfahren, bei dem andere Ministerien Einwände einbringen können.
Der Kern des Streits: Der Entwurf weicht laut Kritikern vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit aus dem April 2026 ab. Vor allem aus der Unionsfraktion kommt Widerstand. Das Finanzministerium betont dennoch, die Steuer als solche sei beschlossen – offen sei nur die konkrete Ausgestaltung.
Laut Entwurf soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027 gelten und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen, gestaffelt nach Zuckergehalt. Getränke ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter wären betroffen. Zero-Getränke, Fruchtsäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein blieben ausgenommen. Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen von rund 945 Millionen Euro im ersten Jahr, steigend auf 1,18 Milliarden bis 2031.
Kanzleramt blockiert Klingbeils Zuckersteuer-Entwurf
Warum das wichtig ist
Wer regelmäßig gesüßte Softdrinks kauft, muss ab Sommer 2027 mit bis zu 38 Cent mehr pro Liter rechnen – sofern die Steuer in dieser Form kommt.