Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt eine Änderung des Mietrechts ins Spiel, damit Mieter Klimaanlagen und Sonnenblenden leichter in ihren Wohnungen installieren dürfen. Hintergrund: Der Juli 2026 war mit 19,7 Grad um 2,8 Grad wärmer als der langjährige Durchschnitt von 16,9 Grad der Jahre 1961 bis 1990.

Heute fehlt Mietern jeder gesetzliche Anspruch auf solche Maßnahmen. Weil Klimaanlagen meist fest an der Fassade montiert werden, gelten sie als bauliche Veränderung – und die erfordert bislang die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Vermieter können den Einbau also schlicht ablehnen. Hubig fordert deshalb „klare und praktikable Regelungen für beide Seiten", wie sie der Rheinischen Post sagte.

Zusätzlich wirbt die Ministerin dafür, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig – die schwarz-rote Koalition bräuchte dafür Stimmen von Grünen oder Linken.