Wer niemals erwerbstätig war, hat keinen Anspruch auf eine reguläre gesetzliche Rente. In Deutschland erhalten solche Personen ab dem Rentenalter jedoch Grundsicherung im Alter, sofern sie bedürftig sind. Diese staatliche Leistung soll das Existenzminimum sichern.

Die Grundsicherung im Alter funktioniert ähnlich wie die Sozialhilfe für jüngere Menschen. Der Staat prüft dabei das gesamte Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Auch das Einkommen des Ehepartners fließt in die Berechnung ein. Nur wer nachweislich bedürftig ist, erhält die Leistung.

Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am aktuellen Regelsatz für Erwachsene plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen. Der konkrete Betrag variiert je nach Wohnort und individueller Situation.

Antragsteller müssen ihre Bedürftigkeit regelmäßig nachweisen und alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Die Grundsicherung wird monatlich ausgezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.