Wer physisches Gold verkauft, kann seinen gesamten Gewinn steuerfrei behalten – wenn er die richtige Frist kennt. In Deutschland fällt auf Goldbarren und Anlagemünzen keine Abgeltungsteuer, wie sie etwa bei Aktien oder Fonds anfällt. Stattdessen greift § 23 des Einkommensteuergesetzes, der sogenannte Regelung für private Veräußerungsgeschäfte.

Die entscheidende Grenze liegt bei zwölf Monaten Haltedauer. Wer sein Gold länger als ein Jahr im Privatvermögen hält, darf den Verkaufsgewinn vollständig behalten – egal wie hoch er ausfällt. Die Frist wird dabei taggenau berechnet, nicht nach Kalenderjahr. Ein Verkauf nach elf Monaten und drei Wochen macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig; er wird dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Wer die Jahresfrist nicht einhält, bleibt nur bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr verschont. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber.