Wer physisches Gold verkauft, kann seinen gesamten Gewinn steuerfrei behalten – wenn er die richtige Frist kennt. In Deutschland fällt auf Goldbarren und Anlagemünzen keine Abgeltungsteuer, wie sie etwa bei Aktien oder Fonds anfällt. Stattdessen greift § 23 des Einkommensteuergesetzes, der sogenannte Regelung für private Veräußerungsgeschäfte.
Die entscheidende Grenze liegt bei zwölf Monaten Haltedauer. Wer sein Gold länger als ein Jahr im Privatvermögen hält, darf den Verkaufsgewinn vollständig behalten – egal wie hoch er ausfällt. Die Frist wird dabei taggenau berechnet, nicht nach Kalenderjahr. Ein Verkauf nach elf Monaten und drei Wochen macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig; er wird dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wer die Jahresfrist nicht einhält, bleibt nur bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr verschont. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber.
Goldverkauf: Ein Jahr Geduld spart Tausende Euro Steuern
Warum das wichtig ist
Wer Gold vor mehr als einem Jahr gekauft hat und jetzt verkauft, zahlt auf den gesamten Gewinn null Steuern – bei mehreren Tausend Euro Gewinn kann das eine erhebliche Ersparnis bedeuten.