Das Landgericht hat eine Klage von Verbraucherschützern gegen den Discounter Penny abgewiesen. Die Kläger wollten erreichen, dass der Einzelhändler seine App-exklusiven Rabatte einstellt. Sie argumentierten, diese Praxis benachteilige Kunden ohne Smartphone oder App unfair.
Penny bietet über seine mobile Anwendung zusätzliche Preisnachlässe an, die nur registrierte App-Nutzer erhalten. Verbraucherschützer bewerteten dies als Diskriminierung bestimmter Kundengruppen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht und wies die Klage ab.
Der Richter sah in der App-basierten Rabattierung keine unzulässige Benachteiligung. Damit kann der Discounter seine digitale Preisstrategie unverändert fortsetzen. Kunden ohne die Penny-App zahlen weiterhin die regulären Preise, während App-Nutzer von zusätzlichen Vergünstigungen profitieren.
Die Entscheidung betrifft eine wachsende Praxis im Einzelhandel, bei der Händler digitale Kanäle für spezielle Angebote nutzen. Verbraucherschützer hatten bereits in der Vergangenheit ähnliche Klagen gegen diese Geschäftspraxis eingereicht.
Gericht erlaubt Penny weiterhin App-exklusive Rabatte
Warum das wichtig ist
Du zahlst möglicherweise mehr für deine Einkäufe, wenn du keine Rabatt-Apps der Händler nutzt.