Importeure von Öl, Gas und Kohle müssen EU-Klimaschutzregeln für Methanemissionen erst ab Anfang 2028 einhalten – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Die EU-Kommission schlägt diese Verschiebung vor, um in der Energiepreiskrise zusätzliche Kosten zu vermeiden und den Druck auf die Versorgungssicherheit zu begrenzen.

Konkret geht es um Nachweispflichten: Ab 2027 sollten Unternehmen für bestimmte Lieferverträge belegen, dass Produzenten im Herkunftsland ihre Methanemissionen genauso sorgfältig überwachen wie EU-eigene Betriebe. Diese Pflicht rückt nun um zwölf Monate nach hinten. Methan – ein Treibhausgas, das in der Öl- und Gasindustrie, der Landwirtschaft und auf Deponien entsteht – gilt als wesentlicher Treiber des Klimawandels. Seit 2024 gelten in der EU bereits Regeln, die etwa Lecks an Öl- und Gasanlagen eindämmen sollen.

Die Kommission betont, der Ambitionsgrad der bestehenden Regeln bleibe unverändert. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bekräftigte, an der Reduzierung der Methanemissionen festhalten zu wollen – ohne sie sei das Erreichen der Klimaziele nicht möglich. EU-Rat und Europaparlament beraten nun über den Vorschlag.