Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober in Karlsruhe verhandelt, ob die Erbschaftsteuer in Deutschland verfassungskonform ist. Auslöser ist die Klage eines Privatmanns: Heinrich Fischwasser erbte von seiner Tante Aktien und Immobilien und soll darauf volle Steuern zahlen – während Unternehmenserben oft deutlich weniger oder gar nichts zahlen.

Konkret sieht das Gesetz für Betriebsvermögen folgendes vor: Wer ein Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt und die Lohnsumme stabil hält, bekommt 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Bei sieben Jahren Weiterführung entfällt die Steuer unter bestimmten Bedingungen vollständig. Diese Regelung gilt bis zu einem Erwerb von 26 Millionen Euro; frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden dabei mitgezählt. Fischwasser sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte zum Auftakt, die gleichmäßige Steuerbelastung berühre das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen – das Gericht entscheide jedoch allein nach dem Grundgesetz.