Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober erneut über die Erbschaftsteuer verhandelt – zum vierten Mal nach Entscheidungen in den Jahren 1995, 2006 und 2014. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Unternehmenserben zu stark bevorzugt werden.
Konkret geht es um zwei Verschonungsregeln. Bei Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro bleiben 85 Prozent steuerfrei, wenn der Erbe das Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt. Bei sieben Jahren Haltefrist entfällt die Steuer sogar vollständig. Bei größeren Vermögen können Erben nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus eigenem Vermögen zahlen können – dann erlässt der Staat sie ganz. Im vergangenen Jahr geschah das in 34 Fällen: 3,7 Milliarden Euro Steuer wurden so gestrichen, rund 94 Prozent der eigentlich fälligen Summe. Insgesamt erfasste der Staat 2024 rund 275.000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtvolumen von 151 Milliarden Euro.
Kritiker wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit sehen darin eine faktische Steuerfreiheit für sehr große Vermögen. Ökonomen von DIW und Ifo-Institut sowie die Wirtschaftsweisen sprechen sich mehrheitlich für eine Reform aus. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt Änderungen hingegen ab.
Bundesverfassungsgericht prüft Milliarden-Steuererlass für Firmenerben
Warum das wichtig ist
Wer eine Erbschaft von einer entfernten Verwandten wie einer Tante erhält, zahlt ab 20.000 Euro vollen Steuersatz – Firmenerben können Milliarden steuerfrei übernehmen.