Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben einen 26-Punkte-Plan vorgestellt, der Steuerbetrug in Deutschland deutlich härter bestrafen soll.

Kernstück ist die Neueinstufung schwerer Steuerhinterziehung als Verbrechen – bisher gilt sie juristisch nur als Vergehen. Konkret heißt das: Bei organisierten Fällen drohen künftig bis zu 15 Jahre Haft statt bisher maximal zehn. Gleichzeitig schafft die Regierung die Straffreiheit bei Selbstanzeigen ab. Wer Fehler in seiner Steuererklärung nachmeldet, kann sich damit nicht mehr automatisch vor Strafe schützen. Neu ist außerdem, dass der Zoll Vermögenswerte bis zu 180 Tage beschlagnahmen darf – ohne Verurteilung. Die Beweislast kehrt sich dabei um: Nicht der Staat muss die illegale Herkunft nachweisen, sondern der Betroffene die legale.

Für Unternehmen kommt ab Januar 2028 eine Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen, also etwa Gastronomie oder Friseure. Zusätzlich verlängert sich die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von zehn auf 15 Jahre. Bund und Länder bauen zudem ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität auf – nach Vorbild des Terrorabwehrzentrums.