Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Die Reform sieht Entlastungen von jährlich rund zehn Milliarden Euro vor, die in zwei Stufen bis 2028 wirksam werden sollen. Davon profitieren vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Konkret steigt der Grundfreibetrag – der Einkommensteil, der steuerfrei bleibt – zunächst auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig erst ab 70.600 Euro statt bisher ab 69.879 Euro. Gleichzeitig erhöht die Regierung das Kindergeld bis 2028 um 13 Euro je Kind und Monat, die Kinderfreibeträge steigen auf 10.236 Euro.

Gegenfinanziert wird die Reform durch höhere Steuern auf sehr hohe Einkommen: Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt künftig schon ab 250.000 Euro Jahreseinkommen. Ab 280.000 Euro kommt eine neue Stufe von 47 Prozent hinzu.