Ein Hamburger Textilhändler ist mit seiner Klage gegen den Bund gescheitert. Das Landgericht Bonn wies die Klage der Pure Fashion Agency ab – es sei kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Selbst wenn doch, seien die Ansprüche verjährt.
Der Streit dreht sich um Schutzausrüstung aus der frühen Pandemiezeit: FFP2-Masken, OP-Masken, Einweghandschuhe und Kittel. Händler Matthias Timm berief sich auf eine Korrespondenz mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus dem März 2020. Spahn hatte Timm demnach überraschend auf dem Handy angerufen; in anschließenden Mails schrieb er, er wolle die Ware „rechtlich verbindlich einlocken". Timm wertete das als Kaufvertrag über 287 Millionen Euro – inklusive Zinsen wären das heute rund 469 Millionen Euro. Das Gericht folgte dieser Lesart nicht.
Zusätzlich erklärte das Gericht einen Mahnbescheid, den Timms damalige Anwälte Ende 2023 zur Verjährungshemmung verschickt hatten, für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Timms Anwalt prüft, ob eine Berufung sinnvoll ist.
Bonner Gericht weist 469-Millionen-Klage gegen Bund ab
Warum das wichtig ist
Wäre die Klage erfolgreich gewesen, hätten Steuerzahler bis zu 469 Millionen Euro tragen müssen.