Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gegenüber der Schufa deutlich gestärkt. Wer wegen eines schlechten Bonitätswerts keinen Kredit oder Stromvertrag bekommt, kann künftig leichter gerichtlich erzwingen, dass die Auskunftei ihre Bewertung erklärt.

Konkret greift das Urteil an einem zentralen Problem: Bisher mussten Betroffene selbst beweisen, dass der Schufa-Score ausschlaggebend für eine Ablehnung war – das scheiterte regelmäßig. Der BGH dreht diese Beweislast nun um. Wurde ein Score abgefragt und folgte kurz darauf eine Absage, gilt rechtlich als vermutet, dass der Score maßgeblich war. Die Schufa muss dann offenlegen, welche Faktoren – etwa Zahlungsverzüge oder die Anzahl von Girokonten – in die Bewertung eingeflossen sind und wie stark sie das Ergebnis beeinflusst haben. Gleichzeitig hat der BGH vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben und die Fälle zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Einen automatischen Anspruch auf vollständige Einsicht in die Schufa-Algorithmen schafft das Urteil nicht. Der Auskunftsanspruch greift nur, wenn der Score nachweislich eine maßgebliche Rolle bei der Ablehnung gespielt hat.