Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe für den Anwalt Kai-Uwe Steck bestätigt – eine der treibenden Kräfte des Cum-Ex-Steuerbetrugs kommt damit nicht ins Gefängnis. Das Bonner Landgericht hatte Steck bereits zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt; Karlsruhe erklärte dieses Urteil nun für rechtskräftig und wies den Revisionsantrag der Kölner Staatsanwaltschaft ab. Die Ankläger hatten ursprünglich drei Jahre und acht Monate Haft gefordert.

Ausschlaggebend für das milde Urteil war Stecks Rolle als Kronzeuge. Der heute 54-Jährige hatte 2016 die Seiten gewechselt und die Ermittler über die komplexen Strukturen des Betrugsmodells informiert: Dabei verschoben Finanzakteure Aktien rund um den Dividendenstichtag so, dass sie sich Steuern erstatten ließen, die nie gezahlt worden waren. Steck überzeugte zudem andere Beteiligte zur Kooperation. Zusätzlich muss er mehr als 12 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen.

Sein früherer Mentor Hanno Berger sitzt dagegen im Gefängnis – zwei Gerichte verurteilten ihn zu Haftstrafen von acht beziehungsweise acht Jahren und drei Monaten. Der Cum-Ex-Betrug verursachte dem Fiskus schätzungsweise einen zweistelligen Milliarden-Euro-Schaden.