Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersucht den Konzernabschluss 2024 der Dekabank. Die Finanzaufsicht hat dabei einen möglichen Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften entdeckt. Im Zentrum der Prüfung stehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro.

Bei der Untersuchung geht es um einen technischen Bilanzierungsvorgang der Sparkassen-Fondsgesellschaft. Die Bafin prüft, ob die Bank diese Steuererstattungsansprüche korrekt in ihrer Bilanz ausgewiesen hat. Hinter der scheinbar technischen Fragestellung verbirgt sich ein brisantes Thema: Der Verdacht auf sogenannte Cum-Cum-Geschäfte.

Cum-Cum-Geschäfte sind umstrittene Steuerkonstruktionen, bei denen Banken durch den Handel mit Aktien rund um Dividendentermine Steuervorteile generieren können. Die Dekabank ist eine der größten Fondsgesellschaften Deutschlands und verwaltet das Geld von Millionen Sparern über die Sparkassen-Organisation.

Die Bafin hat noch keine abschließende Bewertung der Bilanzierungspraxis veröffentlicht. Die Untersuchung läuft noch.