Ab dem 1. September gilt an vier deutschen Bahnhöfen ein Alkoholverbot auf Bahnsteigen und in Hallen: Berlin Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig machen den Anfang. Bis Mitte Oktober sollen schrittweise alle weiteren Bahnhöfe folgen. Wer trotzdem trinkt, riskiert einen Platzverweis – bei Wiederholung ein Hausverbot. Verschlossene Flaschen im Gepäck bleiben erlaubt, Gastronomie im Bahnhof ebenfalls.

Gleichzeitig öffnen sich Lohnsteuerhilfevereine für mehr Menschen. Bisher durften sie bei Miet- oder Kapitaleinnahmen nur beraten, wenn diese 18.000 Euro jährlich (Einzelveranlagung) beziehungsweise 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) nicht überstiegen. Diese Grenze fällt ersatzlos weg. Für unternehmerische Steuerfragen bleibt ein Steuerberater zuständig.

Ab dem 27. September gelten strengere Regeln für Umweltwerbung. Begriffe wie „klimaneutral" oder „biologisch abbaubar" sind dann verboten, wenn Unternehmen dafür keine belastbaren Belege vorweisen können.