Das Landgericht Frankfurt verbietet Apple, die Apple Watch als „CO₂-neutral“ zu bewerben. Begründung: Die zugrunde gelegten Ausgleichsprojekte sind nicht hinreichend langfristig abgesichert.
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Apple seine Smartwatch nicht mehr mit der Aussage „CO₂-neutral“ bewerben darf. Die Richter sahen die Werbeaussage als irreführend an. Maßgeblich war, dass die von Apple herangezogenen Kompensationsprojekte nicht ausreichend langfristig gesichert sind, um die aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern erwartete dauerhafte Neutralisierung von Emissionen zu gewährleisten. Im Verfahren spielte unter anderem die Frage eine Rolle, inwieweit Aufforstungs- und Ausgleichsmaßnahmen über das laufende Jahrzehnt hinaus rechtlich und praktisch abgesichert sind.
Die Klage hatte die Deutsche Umwelthilfe erhoben. Apple verwies darauf, Emissionen entlang der Lieferkette bereits deutlich zu reduzieren und nur einen Rest über naturbasierte Projekte auszugleichen. Zugleich kündigte das Unternehmen an, die Nutzung des Labels „CO₂-neutral“ für Produkte auslaufen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Apple kann Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung dürfen die untersagten Aussagen jedoch nicht mehr verwendet werden.
Das Verfahren reiht sich in eine breitere Debatte über Klima-Werbeaussagen ein. Im Zentrum steht die Frage, welche Anforderungen an die Dauerhaftigkeit und Qualität von Kompensationen zu stellen sind und welche Erwartungen Verbraucher an Begriffe wie „CO₂-neutral“ knüpfen. Das Urteil könnte damit Signalcharakter für Produktwerbung mit Klimabezug in Deutschland haben.
Quellen: Reuters, SdZ