Mittwoch, 27. August 2025

Bundestag verschärft BKA-Gesetz: Überwachung nur noch unter klar definierten Bedingungen

Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt der Bundestag das BKA nur noch mit klar begründeten Risiken Kontaktpersonen überwachen — und schreibt strengere Regeln für Datenspeicherung fest.

Der Bundestag hat eine Reform des Bundeskriminalamtgesetzes beschlossen, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2024 umzusetzen. Künftig darf das BKA personenbezogene Daten nur dann vorsorglich speichern, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person voraussichtlich Straftaten begehen wird – eine sogenannte Negativprognose. Auch die Überwachung sogenannter Kontaktpersonen ist durch das neue Gesetz deutlich restriktiver geregelt: heimliche Maßnahmen wie Observation oder technische Überwachung sind nur noch zulässig, wenn die überwachte Person eine spezifische Verbindung zur Gefahr begründet – etwa durch Beteiligung an Anschlagsplänen. Die Gesetzesänderung wurde von CDU/CSU, SPD und AfD getragen; Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten sie ab. Kritiker werfen der Regierung vor, das Thema zu schnell durchgedrückt zu haben, obwohl sachkundige Kritik an Details und Fristen geäußert wurde. Die Reform stellt einen Schritt dar, Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung stärker zu schützen – unter Wahrung der inneren Sicherheit.

Quellen: Welt, LTO