Gesetzentwurf sieht ab 2026 Freiwilligkeit beim Dienst vor, mit Fragebögen für 18‑Jährige und Musterung ab 2027. Wehrpflicht bleibt Option bei unzureichender Freiwilligenzahl.
Am 27. August 2025 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf für einen sogenannten „Neuen Wehrdienst“ zugestimmt. Dieser setzt auf Freiwilligkeit: Alle 18‑jährigen Männer (und freiwillig auch Frauen) sollen Fragebögen zur Dienstbereitschaft erhalten. Bei Bedarf wird eine strukturierte Musterung durchgeführt – ab Juli 2027 – um Eignung und Verfügbarkeit zu klären.
Ziel ist, den Personalbestand der Bundeswehr nachhaltig auszubauen: Bis Ende der Dekade soll eine signifikant höhere Zahl freiwilliger Rekruten gewonnen werden, mit einer geschätzten Steigerung von 3 000 bis 5 000 pro Jahr. Sollte dies nicht genügen, kann über eine Rückkehr zur Wehrpflicht nachgedacht werden, allerdings nur nach parlamentarischer Entscheidung.
Politisch umstritten: Die SPD betont die Freiwilligkeit und Anreizgestaltung, die Union fordert Vorbereitungen für eine mögliche Pflichtlösung. Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren, wo er weiter beraten wird. Die Vorlage sieht eine Modernisierung der Rekrutierung vor – weg von der früheren generellen Wehrpflicht –, aber zugleich die Schaffung von Strukturen, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Quellen: Reuters, Die Zeit, FAZ