Seit dem 27. September müssen Händler und Hersteller in Deutschland zwei neue Pflicht-Label verwenden, die Käufern ihre Rechte auf einen Blick zeigen – ob im Laden oder beim Online-Shopping.

Das erste heißt „Gewährleistungslabel" und muss zum Beispiel an der Kasse sichtbar sein. Es erinnert daran, dass Verbraucher bei jedem Kauf eines Konsumguts mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung haben – also das Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz, wenn ein Produkt defekt ist. Das zweite Label trägt den Namen GARAN und kennzeichnet freiwillige Herstellergarantien. Es greift, wenn ein Hersteller zusätzlich zur gesetzlichen Pflicht eine eigene Garantie anbietet – allerdings nur, wenn diese länger als zwei Jahre gilt, das gesamte Produkt abdeckt und für Verbraucher kostenlos ist.

Beide Label sind EU-weit einheitlich gestaltet, damit sie überall sofort erkennbar sind. Konkret heißt das: Wer eine Waschmaschine oder ein Smartphone kauft, sieht direkt auf der Verpackung oder am Regal, welche Ansprüche er im Problemfall hat.