Studierende haben die Möglichkeit, ihre Ausbildungskosten in der Steuererklärung anzugeben und dadurch nach dem Studium Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten. Dies gilt auch dann, wenn während des Studiums noch keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden.
Zu den absetzbaren Kosten zählen verschiedene studienbedingte Ausgaben. Dazu gehören beispielsweise Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien wie Laptop oder Software, sowie Fahrtkosten zur Universität. Auch Kosten für Praktika oder studienrelevante Exkursionen können steuerlich berücksichtigt werden.
Besonders interessant ist diese Regelung für Studierende im Zweitstudium oder in der Ausbildung, da hier die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese können als Verlustvortrag in spätere Jahre übertragen werden, in denen dann tatsächlich Steuern anfallen.
Die Abgabe einer Steuererklärung während des Studiums ist freiwillig, kann sich aber finanziell lohnen. Wichtig ist dabei, alle Belege und Nachweise sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren.
Studierende können Ausbildungskosten steuerlich geltend machen
Warum das wichtig ist
Du kannst als Studierender durch geschickte Steuerplanung später hunderte oder sogar tausende Euro vom Finanzamt zurückerhalten.