Eltern können durch den sogenannten Zuwendungsnießbrauch ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Bei diesem Verfahren übertragen sie Vermögenswerte oder Einkünfte auf ihre Kinder und nutzen dabei deren persönliche Steuerfreibeträge. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro pro Jahr – Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt steuerfrei.
Das Prinzip funktioniert folgendermaßen: Eltern übertragen beispielsweise Kapitalerträge aus Wertpapieren oder Mieteinnahmen auf ihre minderjährigen Kinder. Diese zahlen aufgrund ihrer niedrigen oder fehlenden eigenen Einkünfte deutlich weniger Steuern oder bleiben komplett unter dem Freibetrag. Über einen Zeitraum von zehn Jahren können Familien so theoretisch bis zu 50.000 Euro an Steuern einsparen.
Allerdings birgt diese Strategie auch Risiken. Die übertragenen Vermögenswerte gehören rechtlich den Kindern, auch wenn die Eltern weiterhin die Erträge nutzen können. Bei einer Scheidung oder anderen familiären Konflikten kann dies zu Komplikationen führen. Zudem prüft das Finanzamt solche Konstruktionen genau auf ihre steuerliche Anerkennung.
Steuersparmodell: Eltern können Freibeträge der Kinder nutzen
Warum das wichtig ist
Du kannst als Elternteil deine Steuerlast durch geschickte Nutzung der Kinderfreibeträge legal senken.