Rentnerinnen und Rentner zahlen immer mehr ans Finanzamt. Laut Bundesfinanzministerium werden 2025 rund 63 Milliarden Euro Einkommensteuer auf Renteneinkünfte fällig – fast ein Viertel mehr als noch 2021. Gleichzeitig sind inzwischen 72 Prozent aller Rentenleistungen steuerpflichtig. Seit 2015 ist dieser Anteil um gut 16 Prozentpunkte gestiegen.

Der Ursprung liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002. Ein Pensionär hatte geklagt, weil seine Pension voll besteuert wurde, gesetzliche Renten aber kaum. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot – entlastete Pensionäre aber nicht. Stattdessen werden Renten seit 2005 schrittweise stärker nachgelagert besteuert, also erst bei der Auszahlung im Ruhestand. Um eine doppelte Besteuerung – Steuern sowohl auf Beiträge als auch auf spätere Auszahlungen – zu vermeiden, verlangsamte der Gesetzgeber 2024 das Tempo: Die volle Steuerpflicht für neue Renten gilt nun erst ab 2058.

Viele Ruheständler bleiben trotzdem steuerfrei, weil ihr steuerpflichtiger Rentenanteil unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags liegt.