Die Bundesregierung hat sich auf zentrale Eckpunkte für ein überarbeitetes Heizungsgesetz verständigt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht eine Kostenbremse vor, die Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter haben wird. Die ursprünglich geplante 65-Prozent-Regel soll nach den Vereinbarungen abgeschafft werden. Diese Regel hätte vorgeschrieben, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Für Vermieter entstehen durch die Neuregelungen erhebliche Unsicherheiten bei der Kalkulation von Gasheizungen. Die Kostenbremse macht Gasheizungen zu einem schwer kalkulierbaren Kostenrisiko für Eigentümer. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung haben werden.

Die Einigung der schwarz-roten Koalition bringt Klarheit in eine monatelange Diskussion um die Wärmewende in Deutschland. Details zu den konkreten Umsetzungsbestimmungen und Übergangsfristen sind noch nicht bekannt.