Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Oktober 2026 die Preiserhöhungsklauseln von E.ON Fernwärme für drei Versorgungsgebiete für unwirksam erklärt: Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes in Hessen. Konkret beanstandeten die Richter, dass E.ON Preise prozentual anhob, obwohl die eigenen Einkaufskosten nur um einen festen Betrag gestiegen waren – dadurch zahlten Kunden mehr, als die tatsächlichen Kostensteigerungen rechtfertigten.

Rückzahlungen sind für betroffene Kunden aber noch nicht möglich. Dafür braucht es ein rechtskräftiges Urteil, und der Rechtsstreit läuft weiter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte ursprünglich beantragt, die Klauseln grundsätzlich für alle E.ON-Versorgungsgebiete für unwirksam zu erklären – das lehnte das Gericht ab. Deshalb legt der Verband nun Revision beim Bundesgerichtshof ein. Auch E.ON prüft Rechtsmittel.

Hintergrund: Rund 15 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden mit Fernwärme beheizt. Anders als bei Strom oder Gas können Haushalte ihren Anbieter nicht frei wählen – regionale Monopole machen einen Wechsel unmöglich.