Der Bundestag hat am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen und damit das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die zentrale Änderung: Die sogenannte 65-Prozent-Regelung entfällt. Sie schrieb vor, dass neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig sind wieder Gas- und Ölheizungen ohne diese Vorgabe erlaubt – neben Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasseheizungen.

Bedingungslos gilt das aber nicht. Ab 2029 greift die sogenannte Bio-Treppe: Neue Heizungen müssen schrittweise einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – zunächst zehn Prozent, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen vorerst weiterlaufen. Die bisherige Regelung, die fossile Brennstoffe ab 2045 generell verbieten sollte, fällt weg. Die Bundesregierung muss bis Dezember ein Anschlussgesetz vorlegen.

Union und SPD hatten die Abschaffung des Heizungsgesetzes bereits in Zeile 754 ihres Koalitionsvertrags festgeschrieben. Gleichzeitig plant Wirtschaftsministerin Katherina Reiche eine strategische Gasreserve von rund 24 Terawattstunden, die ab Sommer 2027 aufgebaut werden soll.