Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf für verstärkten Mieterschutz verabschiedet. Die geplanten Regelungen zielen vor allem auf zwei Bereiche ab: Indexmieten und möblierte Wohnungen. Bei Indexmieten handelt es sich um Mietverträge, bei denen die Miete automatisch an die Inflationsrate gekoppelt ist. Diese Verträge ermöglichen Vermietern derzeit, die Miete entsprechend der Preisentwicklung anzuheben, ohne weitere Begründung. Die Bundesregierung sieht hier Handlungsbedarf, da Mieter vor unfairen Praktiken geschützt werden sollen. Auch möblierte Wohnungen stehen im Fokus der Reform. Vermieter nutzen die Möblierung teilweise als Schlupfloch, um höhere Mietpreise zu rechtfertigen oder Kurzzeitmieten zu etablieren. Die neuen Vorgaben sollen solche Umgehungsstrategien eindämmen. Der Gesetzesentwurf muss nun den parlamentarischen Prozess durchlaufen, bevor die Regelungen in Kraft treten können. Details zu den konkreten Beschränkungen und deren Ausgestaltung wurden in der Kabinettssitzung festgelegt.