Am 2. Juli beschlossen die Spitzen der schwarz-roten Koalition, Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze bundesweit zu unterbinden. Einen fertigen Gesetzentwurf gibt es noch nicht – das Bundesinnenministerium soll ihn erst ausarbeiten.

Hintergrund ist der Berliner Volksentscheid, der die Überführung großer Wohnungsbestände in Gemeineigentum fordert. Vergesellschaftung – also die staatliche Übernahme privaten Eigentums gegen Entschädigung, geregelt in Artikel 15 des Grundgesetzes – ist rechtlich etwas anderes als eine klassische Enteignung. Bundeskanzler Friedrich Merz begründete das Vorhaben damit, internationalen Investoren zu signalisieren, dass privates Eigentum in Deutschland sicher sei.

Ob der Bund das tatsächlich durchsetzen kann, ist unter Juristen umstritten. Wohnraum fällt unter die konkurrierende Gesetzgebung – ein Bereich, in dem weder Bund noch Länder allein zuständig sind. Der Bund darf dort nur eingreifen, wenn es zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Wirtschaftseinheit nötig ist. Ein reines Verbotsgesetz könnte deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.