Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem die Bundesländer eine Erhöhung um 58 Cent – von 18,36 auf 18,94 Euro pro Haushalt und Monat – trotz entsprechender Empfehlung nicht umgesetzt hatten.

Die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ein unabhängiges Expertengremium, hatte die Erhöhung ab Januar 2025 empfohlen. Die Sender argumentieren, die Länder hätten damit das eigens festgelegte Verfahren zur staatsfernen Beitragsfestsetzung verletzt und ihre im Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit beschnitten. Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte zu Beginn der Verhandlung, es gehe um schwierige verfassungsrechtliche Fragen – konkret darum, wie Länder eine Abweichung von der KEF-Empfehlung begründen müssen. Fragen zur Meinungsvielfalt sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ländervertreter halten dagegen: Die vorhandenen Eigenmittel der Sender reichten aus, um den festgestellten Bedarf bis Ende 2026 zu decken. ARD-Anstalten hätten demnach noch rund 961 Millionen Euro, das ZDF rund 275 Millionen Euro.