Im September 2026 treten an drei Stichtagen acht neue Regelungen in Kraft. Betroffen sind Käufer im Laden und online, Vermieter, Besitzer vernetzter Geräte und Bahnreisende. Die meisten Änderungen gehen auf EU-Vorgaben zurück, deren Übergangsfristen jetzt ablaufen.
Ab dem 1. September gilt an mehreren deutschen Bahnhöfen ein Alkoholverbot – konkret am Berliner Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen sowie den Hauptbahnhöfen in Kiel und Braunschweig. Verschlossene Flaschen im Gepäck bleiben erlaubt, Restaurants und Bars in den Bahnhöfen sind ausgenommen. Wer trotzdem trinkt, riskiert zunächst einen Platzverweis, bei Wiederholung ein Hausverbot.
Ebenfalls ab dem 1. September können Lohnsteuerhilfevereine – günstige Anlaufstellen vor allem für Arbeitnehmer und Rentner – mehr Menschen beraten. Bisher durften sie bei Mieteinnahmen nur tätig werden, wenn diese 18.000 Euro jährlich (bei Einzelveranlagung) oder 36.000 Euro (bei Zusammenveranlagung) nicht überstiegen. Diese Grenze entfällt ersatzlos. Für komplexe unternehmerische Steuerfragen bleibt ein Steuerberater zuständig.
Acht neue Regeln ab September: Alkoholverbot in Bahnhöfen und mehr
Warum das wichtig ist
Wer Mieteinnahmen hat und bisher keinen Lohnsteuerhilfeverein nutzen durfte, kann ab September von günstigerer Steuerberatung profitieren – die Einkommensgrenze fällt vollständig weg.