Die Bundesregierung kündigt eine Regelung zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen an. Ein Entwurf soll noch 2025 vorgelegt werden; der Start ist zum 1. Januar 2026 geplant.
Die Bundesregierung will hochverschuldete Städte und Gemeinden ab Anfang 2026 beim Abbau ihrer Altschulden entlasten. Vorgesehen ist eine bundesgesetzliche Regelung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Ein Gesetzentwurf ist für dieses Jahr geplant. Der Vorstoß richtet sich an Kommunen mit besonders hoher Kassenkreditlast, die Investitionen und laufende Aufgaben belasten.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die kommunale Gesamtverschuldung besonders hoch. Dort wie anderswo verweisen kommunale Spitzen auf zusätzliche soziale Aufgaben und steigende Kosten, die die Handlungsspielräume der Verwaltungen einschränken.
Die Bundesregierung verknüpft die Entlastung mit dem Ziel, die finanzielle Stabilität der öffentlichen Haushalte zu sichern. Parallel wird über Reformen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme beraten. Die konkrete Ausgestaltung – etwa der Umfang der Entlastung und die Beteiligung der Länder – bleibt Gegenstand weiterer Abstimmungen. Bis zum Inkrafttreten sind daher noch parlamentarische Schritte und Detailvereinbarungen erforderlich.
Quellen: Reuters, FAZ